Ist NISHIKI ULTRABURST zum Abtragen von Felsüberhängen geeignet?
Ja natürlich! NISHIKI UTRABURST erzeugt mangels Detonation auch keine Stoßwellen-Somit entstehen keine signifikanten Mikrorisse in die Wasser und Frost eindringen können. Die Bruchwände sind sehr glatt.
Ist NISHIKI ULTRABURST für Naturschutzgebiete geeignet?
Ja natürlich! NISHIKI UTRABURST hinterlässt keine giftigen Rückstände. Die Kartusche selber ist aus lebensmittelechtem HDPE und kann nach Gebrauch eingesammelt und recycelt werden. Die Schwaden bestehen hauptsächlich aus Wasserdampf und Stickstoff. Das Treibladungspulver besteht aus nitriertem Holz, welches bei der Umsetzung wieder zu Kohlendioxid zerfällt. Also alles im grünen Bereich!
Warum benötige ich eine Schulung für Nishiki ULTRABURST
Bei Nishiki ULTRABURST handelt es sich nicht um einen Sprengstoff, sondern um ein Pyrotechnisches Produkt der Kategorie P2. Für diese Produkte ist eine individuelle Produktschulung vorgeschrieben, woraufhin bei der Behörde ein Pyrotechnikausweis für die Klasse "P2-Steinbrechende Kartuschen" beantragt werden kann. Dieser Berechtigt dann zum Umgang und zur Verwendung.
Das gilt auch für Sprengbefugte! Die Sprengbefugnis ersetzt keinesfalls den Pyrotechnikausweis mit dem expliziten Eintrag "P2-Steinbrechende Kartuschen". Das gilt natürlich auch für Pyrotechniker.
Wo bekomme ich die Schulung ?
Natürlich bei uns!
Die Schulung dauert, je nach Vorkenntnissen üblicherweise eineinhalb Tage. Ein Ausbilder kümmert sich jeweils um 6 Personen-Das garantiert besten Erfolg und maximale Praxis. Bitte kontaktieren Sie uns einfach per eMail. Wir machen Ihnen gerne ein individuelles Angebot und erläutern Ihnen gerne die Details! Sie können die Teilnahme als Einzelperson auch in unserem Webshop buchen. Für Rückfragen stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung. Die Kursgebühr beinhaltet alle Kosten einschließlich aller Speisen und Getränke!
Was ist der Unterschied zwischen Sprengstoff und "Steinbrechenden Kartuschen"?
Im österr. Sprengmittelgesetz wird ein Sprengstoff wie folgt definiert:
§3, 2. | Sprengstoff: ein Erzeugnis, das dem Wesen nach dazu bestimmt ist, bei willkürlich auslösbaren chemischen Zustandsänderungen Energie derart frei werden zu lassen, dass feste Körper gesprengt werden können
Bei einer steinbrechenden Kartusche ist es nicht möglich, eine Explosion willkürlich auszulösen. Unverdämmt gezündet fliegt nur der Stopfen heraus.
Sonst passiert nichts.
Somit handelt es sich nicht um ein Sprengmittel. Klarer Fall.
NISHIKI ULTRABURST ist viel kräftiger als andere Steinbrechende Kartuschen-Ist es vielleicht doch ein Sprengstoff?
Eine immerwiederkehrende Frage, die natürlich auch gerne vom Mitbewerb befeuert wird. Einerseits empfinde ich es als das größtmögliche Kompliment an mich, andererseits als ein bedenkliches Zeichen von Inkompetenz-welches irgendwie doch etwas traurig stimmt.
Zur Sache: Das Ultra im Produktnamen kommt daher, daß NISHIKI ULTRABURST den Rahmen des technisch Möglichen bestmöglich ausreizt. Und weil dieses offenbar recht gut gelungen ist, haben wir es auch zum Patent anmelden können. Bei den Produkten des Mitbewerbs war das offenbar nicht möglich.
Der Hauptbestandteil des Satzes von NISHIKI ULTRABURST sind CE-geprüfte, zugelassene Treibladungspulver auf NC-Basis. Diese Pulver werden strengstens darauf hin geprüft, daß sie eben nicht detonieren können. Der andere Bestandteil des Satzes ist Ammoniumnitrat. Dessen Funktion ist die Verbesserung der Sauerstoffbilanz, um den Schwaden die Toxizität zu nehmen. Dieses ist insbesondere in Baugruben, Kellergewölben oder in Tunneln und Bergwerken wichtig. Außerdem nutzt es die in den Schwaden enthaltene Energie bestmöglich aus.
Die Umsetzungsgeschwindigkeit bewegt sich also im gleichen Bereich wie bei einer Gewehrpatrone. Wer es nachprüfen möchte, der kann sich gerne ein entsprechendes Meßgerät kaufen. Oder sich eines bei uns ausleihen. Wir arbeiten mit einem Explomet³ der Schweizer Firma Kontinitro. Die Präzision dieses Wunderwerks der Technik liegt bei 0,01 Mikrosekunden. Der Meßbereich geht bis 300.000.000 m/s. Sehr zu empfehlen!
Ist Nishiki ULTRABURST ein Ersatz für Sprengstoff?
Das kommt auf die Anwendung an. Steinbrechende Kartuschen sind eine hervorragende Alternative zu Sprengstoff wenn es zum Beispiel um das Beseitigen von von Freisteinen, Stahlbeton, Fels, Eis etc. geht.
Kurzum: Alles was hart ist, eignet sich zum Zerwirken.
Zum Auslösen von Lawinen ist Nishiki ULTRABURST absolut ungeeignet.
Im Steinbruchbetrieb ist Sprengstoff normalerweise besser geeignet, da die Stosswellen der Sprengstoffdetonation das Gestein sehr gut zertrümmern. Außerdem ist Sprengstoff hier kostengünstiger.
Allerdings gibt es auch einige Ausnahmen:
Zum Einen, wenn Stoßwellen unerwünscht sind (z. B. in der Nähe druckführender Leitungen), zum Anderen wenn es um die Werksteingewinnung geht. Für die Granitgewinnung ist Nishiki ULTRABURST hervorragend geeignet.
Auch gibt es Fälle, wo nur ein geringer Sicherheitsbereich zur Verfügung steht, und da ist Nishiki ULTRABURST unschlagbar! Bedingt durch die, im Vergleich zu Sprengstoff, viel geringere Umsetzungsgeschwindigkeit von nur 630-1.000 m/s im Vergleich zu 2000 -8.600 m/s bei gewerblichen Sprengstoffen (ja, ich weiß, es gibt auch noch viel schnellere Sprengstoffe.... ) und die fehlende Detonationswelle werden die Gesteinsbrocken viel weniger beschleunigt und fliegen somit auch nicht so weit.
Wie groß ist der notwendige Sicherheitsabstand?
Dieser richtet sich nach den individuellen Gegebenheiten und wird vom geschulten Anwender individuell festgelegt. Das ist auch der Grund, warum eine spezielle Produktschulung vorgeschrieben ist. Wir beliefern nur für die Verwendung von Nishiki Ultraburst geschulte Anwender.
Aus der Erfahrung kann man sagen, dass z. B. bei Freisteinen (1 m³)in der Ebene mit 60-80 Gramm ein Sicherheitsbereich von 30 Metern meist ausreichend ist.
Der Sicherheitsbereich kann durch spezielle Maßnahmen (z. B. durch Verwendung von "DYNASTAT"-Gewebe) durchaus verringert werden.
Besondere Obacht ist bei vorgespannten Materialien wie z. B. Stahlbeton geboten.
Hier können einige Brocken besonders weit fliegen, deshalb empfiehlt sich hier der Einsatz von "Dynastat" oder Gummimatten etc..
Welche Vorschriften gelten für die Lagerung und den Transport von Nishiki ULTRABURST?
Nishiki ULTRABURST ist, original verpackt, in die Kategorie 1.4 S eingestuft.
Das ist vergleichbar mit Munition für Jagd- und Sportwaffen. Zum Transport reicht also ein ganz normaler PKW/LKW.
Für die Aufbewahrung im Betrieb ist ein verschließbarer Schrank oder eine abschließbare Kammer ideal. Der Schutz vor dem Zugriff unbegfugter Personen (Kinder) muß gewähleistet sein.
Bei der Beantragung des Beuzugsscheines ist dies der Behörde mitzuteilen.
Wie beseitige ich Versager?
Zuerst entfernt man die Verdämmung, so daß die Kartuschen keine Wirkung mehr enfalten können. Von Vorteil ist es dann, wenn man zur Verdämmung Sand oder Split verwendet hat. Wenn die Kartusche frei liegt, kann man entweder versuchen die Kartusche vorsichtig an den Zündkabeln herauszuziehen oder eine zweite (evtl. kleinere Kartusche) vor die alte laden und nach erneuter Verdämmung normal zünden. Eine andere Möglichkeit ist es, ein neues Loch zu bohren und mit einer frischen Kartusche die Zerwirkung durchzuführen. Die defekte Kartusche setzt entweder mit um oder kann dem Haufwerk entnommen werden.
Immer gilt: Für Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne und kostenlos zur Verfügung.
Soll ich mir eine alte, ungeprüfte Zündmaschine kaufen?
Nein!!!
Man kann es nicht deutlich genug sagen: Alte Zündmaschinen, die kein "Pickerl" mehr haben, gehören ins Museum, an die Wand der Kellerbar oder in den Schrott!
Und jetzt nochmal ausführlich erklärt:
Was tut eine Zündmaschine? Sie liefert für eine kurze, definierte Zeitspanne eine spezifische Energie in Form eines starken Stromimpulses, der zur sicheren Zündung der auf der Maschine angegebenen Anzahl Zünder der angegebenen Klasse ausreichend ist und für alle "Eventualitäten" noch eine ausreichende Sicherheitsreserve bereit hält. Auf dem Oszillographen muß der Anstieg der Stromabgabe möglichst "rechteckig" aussehen, also kein langsames Anschwellen der Spannung sondern sofort Vollgas und dann direkt wieder zurück auf Null.
Die Zündmaschine speichert den Strom in einem sogenannten "Kondensator", welcher leider nicht ewig hält und sich irgendwann in seine Bestandteile auflöst. Außerdem gibt noch ein paar andere Bauteile, welche gelegentlich erneuert werden müssen.
Wer glaubt, sich das Geld für diese Überprüfungen sparen zu können, handelt grob fahrlässig und unprofessionell!
Bei diesen Überprüfungen werden nebenbei auch bestimmte Verschleißteile ausgetauscht, die Schmierung der Mechanik erneuert und allfällige Reparaturen durchgeführt. Zum Schluß gibt es noch eine Plakette nebst Prüfzeugnis.
Hochwertige Zündmaschinen, zum Beispiel unsere NISHIKI ZEUS 15 ICS, sind für eine Lebensdauer von mindestens 50 Jahren ausgelegt! Das funktioniert allerdings nur bei regelmäßiger Wartung.
Für die gewerbliche Nutzung ist die regelmäßige Überprüfung des Zündmaschine mit einem dazugehörigen Prüfgerät gemäß dem § 12 SprengV (Österreich)/SprengTR310 (Deutschland) sowieso detailiert vorgeschrieben!
Wo bekomme ich eine gute Zündmaschinen?
Natürlich bei uns! Ist doch klar. Nachdem das Patentamt das Patent für die Technologie unseres Zündsystems NISHIKI ZEUS 15 ICS erteilt hat, geht das System endlich in die Serienproduktion.
NISHIKI ZEUS 15 ICS ist das erste und einzige Zündsystem der Welt, welches Widerstandsmessung, Isolationsprüfung und natürlich die HU-Zündmaschine in einem einzigen, kompakten Gerät vereint!
Entwickelt auf Anregung der ÖBB und gebaut für härtesten Einsatz unter schwierigsten Bedingungen nach NATO-Stanag!
Es gibt eine Vielzahl guter und traditionsreicher Anbieter, allen voran natürlich "Schaffler". Um sich einen Überblick zu verschaffen, empfiehlt sich zum Beispiel ein Besuch auf der Homepage www.lhs-germany.de
Hier findet man eine große Auswahl von Zündmaschinen aller Klassen und von diversen Herstellern. Außerdem natürlich jedes nur erdenkliche Zubehör.
Auf Wunsch kann man sich hier auch den berühmten gelben LHS-Katalog zusenden lassen.
Natürlich können Sie auch gerne bei uns anrufen, wir helfen ihnen sicherlich weiter. Bei uns bekommen Sie, neben unseren NISHIKI ZEUS Zündsystemen gelegentlich auch günstige, aber geprüfte, Gebrauchtmaschinen.
Darf ich den Zündkreiswiderstand auch mit einem Messgerät aus dem Baumarkt messen?
Nein! Es dürfen nur zugelassene Ohm-Meter verwendet werden, deren Meßstrom 10 mA niemals übersteigt. Diese Ohm-Meter sind aufgrund der besonderen Bauvorschriften teuerer als die üblichen Multimeter. WIr bieten Ihnen in unserem Webshop ein hervorragendes Gerät zu einem erschwinglichen Preis an.
In Deutschland dürfen nur zugelassene Meßgeräte verwendet werden.
Die SprengV (Österreich)/ 1. Sprengverordnung zum SprengG (Deutschland) besagen, daß nur Zündkreis-/Isolations-Prüfgeräte benutzt werden dürfen, deren Prüfströme auf einen sicheren Wert begrenzt sind.
Bei normalen Kombimeßgeräten ist das leider nicht der Fall! Üblicherweise haben diese Geräte z. B. auch eine Diodenprüffunktion, welche mit deutlich höheren Prüfströmen arbeitet.
Übrigens: Vor gar nicht langer Zeit hat es bei der Verwendung eines solchen Kombimessgerätes einen sehr tragischen Unfall gegeben.
Bei unserem NISHIKI ZEUS 15 ICS ist ja bereits ein hochmodernes und sicheres Messgerät eingebaut.
Ansonsten gibt es von diversen Herstellern hervorragende und bewährte Geräte für die Zündkreis-Widerstandsmessung.